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neue Gastronomie, neues Glück

Zur -Ausstattung gehört eine ganze Menge. Bei der Existenzgründung ist aber zunächst viel zu planen, bevor man an die Ausstattung geht. Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchte, muss viel bedenken. Zunächst ist zu überlegen, ob man ein Restaurant, ein Bistro oder vielleicht eine Kneipe eröffnen möchte. Dann ist hierfür ein Konzept zu erstellen. Wenn am angedachten Standort Bedarf erkannt und Räumlichkeiten gefunden sind, kann es an die Verwirklichung gehen. Die Ausstattung in der umfasst Küche, Schankanlage, Gastraum und sanitäre Anlagen. Der Gastronomieausstatter entwirft die Einrichtung der Räume und kann diese auch durchführen. Zur Ausstattung der Küche steht dem Ausstatter ein ebenfalls sehr kompetenter Kücheneinrichter zur Seite. Er stellt nötige Küchengeräte zur Verfügung und wird diese auch in aller Regel installieren. Ein weiterer Fachbetrieb wird für die Bereitstellung und Inbetriebnahme der Zapfanlage und Theke sorgen. Der Gastronomieausstatter wird sich derweil um die Möbel kümmern, eventuell auch schon um Beleuchtung und Dekoration. Es ist bei der Gestaltung und Zusammenstellung von Möbeln, Beleuchtung und Deko natürlich darauf zu achten, dass alles auf den Betrieb an sich (Bistro, Kneipe, Restaurant, oder was auch immer) und insbesondere auf das jeweilig Konzept abgestimmt ist. Aber auch diesbezüglich wird dem Raumausstatter kein Missgeschick passieren. Natürlich sollte auch auf aktuelle Trends bei der Einrichtung geachtet werden. Für die Einrichtung eines Gastraums stehen an Möbeln Tische, Bar-/Tresenhocker, Bankettmöbel und Outdoor-Möbel zur Verfügung. Die Auswahl ist groß, so dass für jedes Konzept etwas Passendes gefunden werden kann. Natürlich ist auch die Anschaffung einer Kasse notwendig. Die Zeiten sind vorbei, als ein Geldaufbewahrungsfach in der Theke ausreichte. Es mag noch einige alteingesessene Gastronomiebetriebe geben, wo in dieser Art noch genutzt werden. Aber weitestgehend sind wenigstens einfache Registrierkassen im Einsatz. Eine summiert die Tagesumsätze auf und weist auch die jeweiligen Steuersätze aus. Der Beleg für die betriebliche Buchhaltung wird von einer als Bonrolle geführt. Der Kundenbeleg zeigt die Speisen und Getränke in der jeweiligen Menge an, den Grundpreis und Gesamtpreis sowie den Gesamtpreis des Verkaufs. Auch die jeweiligen Steuersätze im Einzelnen und gesamt sind aufgeführt. Auf der Bonrolle des Buchhaltungsbelegs belegen dieselben Angaben und zusätzlich noch die Anzahl der Einzelverkäufe sowie die einzelnen und die Gesamtsteuerbeträge. Als in kleinen Gastronomiebetrieben ist eine völlig ausreichend. In größeren Betrieben oder auch wenn Außenbereiche bedient werden sind mobile sinnvoll. Mobile übertragen per Funk Bestellungen der Gäste zu Küche, Schankanlage und Kassensoftware. Dem Servicepersonal wird so ein Weg erspart. sind ohnehin in vielen Bereichen auf dem Vormarsch. Denn ein kann mit seiner leistungsfähigen mehr als nur Verkäufe aufsummieren und kassieren. und Netzwerkkassen unterstützen zusätzlich die Warenhaltung, das Lagerwesen, die Einsatz- und Urlaubsplanung der Mitarbeiter, sowie die betriebliche Buchhaltung.

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1 Kommentar zu „neue Gastronomie, neues Glück“

  • Barkeeper80 sagt:

    Bei der Auswahl der Gastronomieausstattung sollte man sich genau informieren und die Planung gewissenhaft vollziehen! Es ist immer ärgerlich, wenn man später Dinge vergessen hat oder im schlimmsten Fall schon viele Einrichtungen eingebaut sind.

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